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Anwalt für Baurecht in Wien Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Mag. Thomas Steiner 

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Es ist wichtig, beim Bau eines Hauses eine leere Grundstücksfläche zu finden, die auch baurechtlich erlaubt ist. Wenn Sie sich nicht an das Baurecht halten, müssen Sie mit hohen Geldstrafen und anderen Konsequenzen rechnen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Anwaltskanzlei in Wien zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie kein Risiko eingehen. Unser Team steht Ihnen jederzeit für alle Fragen des Baurechts zur Verfügung und vertritt Sie auch vor den Baubehörden oder Gericht.

Wichtiges zum Baurecht – Ihr Anwalt informiert

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Baurecht:

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist ein Teil des speziellen Verwaltungsrechts und beinhaltet alle Rechtsvorschriften, die die Bebauung von Grund und Boden betreffen.

Was ist ein Baurechtsgrund?

Bei einem Baurechtsgrundstück wird eine Immobilie auf einem Grundstück errichtet, das nicht dem Immobilienbesitzer gehört. Der Eigentümer des Grundstücks gewährt dem Immobilienbesitzer für einen bestimmten Zeitraum das Baurecht. Dies muss im Grundbuch vermerkt werden. Der Grundbesitzer erhält als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks monatliche Baurechtszinszahlungen vom Immobilienbesitzer.

Wie entsteht ein Baurecht?

Die Baubehörde muss eine Baugenehmigung erteilen, wenn ein Grundstück bebaut, renoviert oder für eine neue Nutzung umgebaut werden soll.

Wann verfällt das Baurecht?

Eine Baubewilligung verfällt nach einer Frist zwischen drei und fünf Jahren, je nach Bundesland. Sollte die Bewilligung nicht innerhalb dieser Zeitspanne in Anspruch genommen werden, erlischt sie.

Was ist der Bestandsschutz im Baurecht?

Immobilienbesitzer können sich auf den Bestandsschutz verlassen, der ihnen die Gewissheit gibt, dass der Staat ihr Gebäude nicht ohne ihre Zustimmung verändern oder beeinträchtigen kann. Solange es in Übereinstimmung mit der erteilten Baubewilligung gebaut ist, bleibt der Bestandsschutz gültig. Wenn jedoch Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden oder es lange Zeit leer steht und nicht genutzt wird, kann der Bestandsschutz verloren gehen.

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